Aufzug Notruf
Schutz von Leben und Sachwerten
Nachrüstpflicht für Altaufzüge, Betreiber sind in der Pflicht!
Seit Oktober 2002 gilt die neue Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie regelt die Anforderungen an überwachungsbedürftige Anlagen, und gilt für alle Aufzüge, auch für Altanlagen, die sog. Bestandsaufzüge.
Nach dieser Vorschrift ist der Betreiber einer Aufzuganlage verpflichtet, für Aufzüge eine sicherheitstechnische Bewertung, die sog. Gefährdungsbeurteilung nach DIN EN 81-80 ( Regeln zur Erhöhung der Sicherheit von bestehenden Personen- und Lastenaufzügen ) bis 2007 zu erstellen und Mängel kurz- oder mittelfristig abzustellen.
Als signifikante Gefährdung nach DIN EN 81-80 gilt ein fehlendes oder unzulängliches Aufzugnotrufsystem; hier wird der Betreiber zur kurzfristigen Abhilfe verpflichtet.
Nach Schätzung des TÜV Rheinland haben nur etwa 10 % der mehr als 500.000 Aufzüge in Deutschland ein normengerechtes Aufzugnotrufsystem.
TÜV-zertifiziertes Aufzugnotrufsystem
Unser Aufzugnotrufsystem ist TÜV-zertifiziert nach EN 81-28! Als Download stellen wir Ihnen die Baumusterprüfbescheinigung für die DIGIFON LIFTBOX und das Prüfzertifikat für das „Fernnotrufsystem“ mit der DIGIFON LIFTBOX, der NOFI-BOX und der MSD 4000 nach EN 81-28 zur Verfügung.
Notruf-Filterung
Mit der sog. Notruf-Filterung lässt sich der Missbrauch von Notrufeinrichtungen in Aufzügen erheblich eindämmen; gerade in Objekten mit vielen jungen Bewohnern und in sozialen Brennpunkten ist das ein heißes Thema. Mehr zur Notruffilterung mit der NOFI-BOX finden Sie als Download.




